Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d PBG Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag
Der Gemeinderat Oberweningen hat mit Beschluss Nr. 2025.12 vom 21. Januar 2025 den verwaltungsrechtlichen Vertrag zwischen der Eigentümerschaft Vers.-Nr. 144 auf Grundstück Kat.-Nr. 49, Chilweg 5, und der Gemeinde Oberweningen genehmigt. Der Vertrag regelt den Umfang der Unterschutzstellung der Liegenschaft und Umgebung.
Einsichtnahme:
Der Beschluss und der verwaltungsrechtliche Vertrag liegen für die Dauer der Rekursfrist während den öffentlichen Schalterzeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Ergänzende und rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 12.03.2025
Kontaktstelle:
Gemeinde Oberweningen
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen