Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Trinkwasserfassung Surbwis, Schöfflisdorf/Oberweningen
Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie
und Luft mit Verfügung Nr. GWV 2025-0063 vom 20. März 2025 die mit Beschlüsse der Gemeinderäte Schöfflisdorf und Oberweningen vom 28. Oktober 2024 und 12. November 2024 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Surbwis und das entsprechende Reglement genehmigt.
Angaben zur Auflage
Die Akten können vom 28. März 2025 bis 27. April 2025 auf der Gemeinde Schöfflisdorf, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf und auf der Gemeinde Oberweningen, Dorfstrasse
6, 8165 Oberweningen eingesehen werden. Für die Einsicht der Akten ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten bitten wir Sie einen Termin mit der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu vereinbaren.
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen. von der Publikation an gerechnet. beim Baurekursgericht. Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen
Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und
formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig: die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27.04.2025
Kontaktstelle
Gemeinde Oberweningen
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen