Gesuch um Bewilligung zur Benutzung des öffentlichen Grundes
Nutzung des öffentlichen Grundes
Vorübergehende Inanspruchnahmen von öffentlichem staatlichem Grund – etwa für Materialablagerungen, zur Abstützung von Baugerüsten; Quartierfest auf einer Gemeindestrasse sowie zu Sonderzwecken gewerblicher Art – benötigen eine Bewilligung. Ein entsprechendes Gesuch ist frühzeitig bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen.
Sind Sie unsicher ob Sie eine Bewilligung benötigen? Gerne erteilt Ihnen die Gemeinderatskanzlei diesbezüglich Auskunft - rufen Sie uns an.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der Politischen Gemeinde Oberweningen.
Zugehörige Objekte
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Gesuch um Bewilligung zur Benutzung des öffentlichen Grundes (PDF, 135.16 kB) | Download | 0 | Gesuch um Bewilligung zur Benutzung des öffentlichen Grundes |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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