Batterien
Am 1. Februar 2011 ist die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) in Kraft getreten. Damit haben sowohl Begrifflichkeiten wie auch die Rücknahmebedingungen für Batterien geändert. Neu wird nicht mehr von "Batterien und Akkumulatoren (Akkus)" gesprochen, sondern nur noch von Batterien.
Gerätebatterien werden durch den Handel gesammelt. Sie müssen an die Sammelstellen der Verkaufsgeschäfte von Batterien oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur Entgegennahme verpflichtet. Die Rücknahme ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung.