Kopfzeile

Grundstückgewinnsteuer

Bei Fragen zur Grundstückgewinnsteuer ist die Gemeinde Oberweningen zuständig. Bitte wenden Sie sich direkt an Kaspar Zbinden, Gemeindeschreiber, Tel. 044 857 10 12, gemeindeschreiber@oberweningen.ch. Das Formular für die Grundstückgewinnsteuer kann online ausgefüllt werden.

Kontakt

Grundstückgewinnsteuer
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen
Tel. 044 857 10 10
Fax 044 857 10 15
gemeinde@oberweningen.ch

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
610.2 Grundstückgewinnsteuern; Organisation und Kompetenzen 8. Januar 2025