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Veranstaltung/Festwirtschaftsbetrieb, Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebs und

Planen Sie einen Anlass und sind Sie sich unsicher, ob Sie dafür eine Bewilligung seitens der Gemeinde Oberweningen benötigen?

Bei öffentliche Anlässen sind u.a. folgende Punkte durch die Gemeinde zu bewilligen:
• Festwirtschaftspatent (Verkauf von Alkohol und Lebensmittel)
• Polizeistundenverlängerung (ab 24.00 Uhr)
• Musikalische Unterhaltung Outdoor (Lautsprecher-Anlagen)
• Feuerpolizeiliche Aspekte (Festzelte, Verwendung Flüssiggas, Fluchtwege etc.)
• Verkehrskonzept bei grossen Veranstaltungen (Parkplätze, Strassensignalisation etc.)

Das Formular „Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebs“ soll Ihnen dabei helfen, die notwendigen Schritte einzuleiten. Das Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

 

Privater Anlass

Für eine rein private Veranstaltung (z.B. Geburtstags- oder Hochzeitsfeier; Klassentreffen), wo ausser geladene Gäste, Freunde, und Bekannte, niemand Zutritt hat, ist keine Bewilligung notwendig. Dies gilt auch für private Anlässe, wenn sie in öffentlichen Räumlichkeiten stattfinden.

 

Jugendschutz

Es ist verboten Bier, Wein und Apfelwein an Jugendliche unter 16 Jahren sowie Spirituosen, Alcopops und Aperitifs an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen.

Der Verkauf und die kostenlose Abgabe von Tabak und Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren sowie der Verkauf an allgemein zugänglichen Automaten ist verboten.

 

Fragen?

Gerne beraten wir Sie auch vorgängig telefonisch, falls Unklarheiten zum Ausfüllen des Gesuchs bestehen.

Zugehörige Objekte

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Gesuch Veranstaltung ¦ Polizeistundenverlängerung (PDF, 133.41 kB) Download 0 Gesuch Veranstaltung ¦ Polizeistundenverlängerung
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