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Gesuch um Bewilligung zur Benutzung des öffentlichen Grundes

Nutzung des öffentlichen Grundes

Vorübergehende Inanspruchnahmen von öffentlichem staatlichem Grund – etwa für Materialablagerungen, zur Abstützung von Baugerüsten; Quartierfest auf einer Gemeindestrasse sowie zu Sonderzwecken gewerblicher Art – benötigen eine Bewilligung. Ein entsprechendes Gesuch ist frühzeitig bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

Sind Sie unsicher ob Sie eine Bewilligung benötigen? Gerne erteilt Ihnen die Gemeinderatskanzlei diesbezüglich Auskunft - rufen Sie uns an.

 

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der Politischen Gemeinde Oberweningen.

Zugehörige Objekte

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Gesuch um Bewilligung zur Benutzung des öffentlichen Grundes (PDF, 135.16 kB) Download 0 Gesuch um Bewilligung zur Benutzung des öffentlichen Grundes
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