Heirat
Ab dem 01.01.2014 werden Ehegatten neu rückwirkend für die ganze Steuerperiode gemeinsam steuerpflichtig. Das heisst, die Ehegatten haben bereits im Heiratsjahr eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen.
Heirat / Registrierte Partnerschaft im Jahr 2013
Eine gemeinsame Besteuerung findet erst im folgenden Jahr statt. Für die Steuerperiode des Heiratsjahres wird jeder Ehegatte noch getrennt besteuert.
Für die direkte Bundessteuer kann eine gemeinsame Besteuerung bereits für die Steuerperiode des Heiratsjahres beantragt werden. In diesem Fall ist innert Frist eine zusätzliche gemeinsame Steuererklärung bei der Dienstabteilung Bundessteuer des kantonalen Steueramtes, Bändliweg 21,8090 Zürich, einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt Schöfflisdorf - Oberweningen | 044 857 12 47 | steuern@schoefflisdorf.ch |