Einsprache
Gegen den Einschätzungsentscheid und die Veranlagungsverfügung können die Steuerpflichtigen und die Gemeinde innert 30 Tagen nach Zustellung beim kantonalen Steueramt schriftlich Einsprache erheben. Eine Einschätzungnach pflichtgemässem Ermessen kann der Steuerpflichtige nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Einsprache ist zu begründen und muss allfällige Beweismittel nennen (§ 140 StG).
Die Einsprache ist schriftlich einzureichen an:
Kantonales Steueramt Zürich
Zentrale Dienste
Bändliweg 21
Postfach
8090 Zürich
Die Frist von 30 Tagen ist nicht erstreckbar. Einsprachen per E-Mailoder Fax sind ungültig (gem. Verwaltungsgerichtsentscheid vom 25.10.2006).
Das Einspracheverfahren ist kostenfrei. Die Kosten dieses Verfahrens können jedoch dem Steuerpflichtigen oder jeder anderen zur Auskunft verpflichteten Person auferlegt werden, die diese Kosten durch eine schuldhafte Verletzung von Verfahrenspflichten notwendig gemacht haben (§ 142 Abs. 2).
Bei Unterlassung der Einsprache wird die Einschätzung rechtskräftig.
Einsprache gegen die Schlussrechnung/Zinsrechnung
Gegen die Schlussrechnung (inklusive Zinsrechnung) kann der Steuerpflichtige innert 30 Tagen nach Zustellung beim Gemeindesteueramt schriftlich Einsprache erheben (§ 178 Steuergesetz des Kantons Zürich). Mit der Einsprache können Mängel bei der Berechnung geltend gemacht werden.
Die Einsprache gegen die Schlussrechnung (inklusive Zinsrechnung) ist einzureichen bei:
Steueramt Schöfflisdorf/Oberweningen
Oberdorfstrasse 1
8165 Schöfflisdorf
Gegen den Einspracheentscheid des Gemeindesteueramts kann der Steuerpflichtigeinnert 30 Tagen seit Zustellung schriftlich Rekurs beim kantonalen Steueramt Zürich (Kantonales Steueramt Zürich, Zentrale Dienste, Postfach, 8090 Zürich) erheben. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Ihr sind der angefochtene Entscheid sowie allfällige weitere Beweismittelbeizulegen oder, wenn dies nicht möglich ist, genauer zu bezeichnen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt Schöfflisdorf - Oberweningen | 044 857 12 47 | steuern@schoefflisdorf.ch |