An-/Abmeldung, Adressänderung
Damit wir Ihr Register entsprechend anpassen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der An-/Abmeldung oder Adressänderung über eumzug elektronisch oder bei uns am Schalter persönlich melden.
Bei einer Anmeldung in unserer Gemeinde:
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein
- Identitätskarte oder Pass
- Familienbüchlein / Eheschein / Geburtsschein für Kinder
- Scheidungsurteil / Sorgerechtsregelung
- Krankenkassennachweis (Police oder Kärtchen)
- AHV-Nummer
- Miet- oder Untermietvertrag / Wohnungsausweis
- Für Hundebesitzer: Hundeimpfbüchlein und ANIS-Registraturkarte
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Pass
- Ausländerausweis
- Familienbüchlein / Eheschein / Geburtsschein für Kinder
- Scheidungsurteil / Sorgerechtsregelung
- Krankennachweis (Police oder Kärtchen)
- AHV-Ausweis
- Miet- oder Untermietvertrag / Wohnungsausweis
- Für Hundebesitzer: Hundeimpfbüchlein und ANIS-Registraturkarte
Die Anmeldegebühr entnehmen Sie bitte der Gebührenverordnung.
Bei einer Abmeldung in unserer Gemeinde:
- Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein
- Ausweis
- Neue Adresse
Bei einer Adressänderung innerhalb der Gemeinde:
- Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein
- Ausweis
- Neue Adresse (inkl. Mietvertrag)
-
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 044 857 10 10 | ewk@oberweningen.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
510.1 | Sicherheitsverordnung 2007 | 1. Februar 2008 |