Waffenerwerbsscheine
Keine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben darf,
• wer das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat;
• unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird;
• zur Annahme Anlass gibt, dass er oder sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet;
• wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen ist, solange der Eintrag nicht gelöscht ist.
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch muss ausgefüllt und mit folgenden Beilagen am Schalter der Einwohnerkontrolle eingereicht werden:
• Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)
• für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises
• Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Fragebogen Waffenerwerbsschein.docx (DOCX, 20.32 kB) | Download | 0 | Fragebogen Waffenerwerbsschein.docx |
Gesuch Waffenerwerbsschein.pdf (PDF, 143.63 kB) | Download | 1 | Gesuch Waffenerwerbsschein.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 857 10 10 | ewk@oberweningen.ch |