Änderung des Gebührentarifs per 1. Mai 2024
Betrifft: 8165 Oberweningen
Angaben zum Protokoll/zu Beschlüssen
Gemäss Art. 5 und Art. 6 der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Oberweningen vom 01. Januar 2018 legt der Gemeinderat basierend auf den in der Verordnung festgelegten Bemessungsgrundlagen die Gebührenhöhen in einem Gebührentarif fest und publiziert diesen.
Mit Gemeinderatsbeschluss-Nummer 2024.62 vom 12. März 2024 hat der Gemeinderat den Gebührentarif überarbeitet und genehmigt und setzt diesen per 1. Mai 2024 in Kraft.
Die Details sind aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 12. März 2024 zu entnehmen.
Der Beschluss liegt im Gemeindehaus während der Rekursfrist zur Einsichtnahme auf.
Beschlussnummer: 2024.62
Beschlussdatum: 12. März 2024
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19. April 2024
Kontaktstelle
Gemeinde Oberweningen
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen
Zugehörige Objekte
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Protokollauszug (PDF, 5.31 MB) | Download | 0 | Protokollauszug |
Gebührentarif ab 1. Mai 2024 (PDF, 5.82 MB) | Download | 1 | Gebührentarif ab 1. Mai 2024 |